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Digitale Orthophotos (ATKIS-DOP) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. ...
Der Datensatz beinhaltet naturräumliche Landschaften, die nach der Verbreitung der Böden abgegrenzt sind. Als Grundlage dafür diente die Übersichtskarte der Böden Sachsen-Anhalts 1:200.000. Die Gliederung der Bodenlandschaften folgt den länderübergreifenden Abstimmungen in Deutschland, ...
Emissionen Sachsen-Anhalt - Strassenverkehr ...
Der Datensatz beinhaltet naturräumliche Landschaften, die nach der Verbreitung der Böden abgegrenzt sind. Als Grundlage dafür diente die Übersichtskarte der Böden Sachsen-Anhalts 1:200.000. Die Gliederung der Bodenlandschaften folgt den länderübergreifenden Abstimmungen in Deutschland, ...
Die Bergbauberechtigungen enthalten einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung,...
Amtliche Hausumringe (auch: Georeferenzierte Gebäudegrundrisse) sind georeferenzierte Umringspolygone, welche die Grundrisse der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude repräsentieren.
Geotope sind flächige oder punktuelle Naturdenkmale der unbelebten Natur. Ihr Schutz ist durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung geregelt. Die fachliche Beratung und Katalogisierung erfolgt durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Geotope sind unverzichtbare Denkmale des Naturraums.
Überschwemmungsgebiete sind lt. § 76 WHG Gebiete zw. oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Geotope sind flächige oder punktuelle Naturdenkmale der unbelebten Natur. Ihr Schutz ist durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung geregelt. Die fachliche Beratung und Katalogisierung erfolgt durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Geotope sind unverzichtbare Denkmale des Naturraums.