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von den Vorschriften über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung der EU DS-GVO freizugeben. Die EU DS-GVO habe keinen Vorrang des Datenschutzes angeordnet (Rossnagel, Europäische Datenschutz-Grundverordnung, 1. Auflage 2017, Baden-Baden, § 4 Rnrn. 185 f., Rn. 196) bzw. dispensiere von ihren Vorschriften ...