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IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 4a Satz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA) erstatte ich dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht, zu dem die Landesregierung Stellung nimmt. Er dient damit der Unterrichtung des Landtages sowie der Information der Bürgerinnen ...