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Grundbuchamt als einer öffentlichen Stelle die Möglichkeit, den Eigentümer einer Liegenschaft und über dessen Auskunftspflicht die Nutzer der jeweiligen Wohnung oder Betriebsstelle zu ermitteln. Es ist mithin kein Grund ersichtlich, warum darüber hinaus auch bei nicht öffentlichen Stellen Daten erhoben ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:21 20.04.2025
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ist schließlich die Einhaltung der korrekten Zustellung an die zuständige Stelle zu beachten. Oftmals zeigt sich, dass der persön- liche Gang zur entsprechenden Behörde unumgänglich ist. Beispiele, die daran erin- nern, dass Behördenkontakte dieser Art nicht mehr zeitgemäß sind, lassen sich schnell finden (siehe ...
Bereich: Geodatenportal
Aktualisiert: 02:07 25.04.2025
Format: PDF