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und Rechnungswesen zuständigen Stellen auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 1 B Stat G sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Ver- waltung wahrnehmen und bereits standardisierte und elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statisti- schen Ämter ...
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