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der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem vom Betroffenen geltend gemachten Informationsinteresse steht. Die verantwortliche Stelle bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen. (1a) Die Auskunft über Daten, die nur deshalb ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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