Zeitraum: "Letztes Jahr" Entfernen
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 2 IFG NRW - Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:45 14.12.2025
Format: Seite