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können Sie die Karte verschieben. Sobald Sie den betreffenden Ort gefunden haben, klicken Sie einfach auf den Ort, sodass eine Markierung mit der entsprechenden Adresse erscheint. Sollten Sie einen falschen Ort ausgewählt haben, können Sie die Markierung mit einem Linksklick auf eine andere Stelle versetzen. ...
Stellen .................................................................................................... 110 1.6.020 Ansprechpartner für Anti-Korruption – Grundlagen ................................. 111 1.6.021 Korruptionsprävention ...
mit der entsprechenden Adresse erscheint. Sollten Sie einen falschen Ort ausgewählt haben, können Sie die Markierung mit einem Linksklick auf eine andere Stelle versetzen. Wenn Sie ihre gewünschte Markierung gesetzt haben, drücken Sie den blauen Button „Meldung absenden“ . Sie können beliebig viele Hinweise verorten. ...
klicken Sie einfach auf den Ort, sodass eine Markierung mit der entsprechenden Adresse erscheint. Sollten Sie einen falschen Ort ausgewählt haben, können Sie die Markierung mit einem Linksklick auf eine andere Stelle versetzen. Wenn Sie ihre gewünschte Markierung gesetzt haben, drücken Sie den blauen ...
auf eine andere Stelle versetzen. Wenn Sie ihre gewünschte Markierung gesetzt haben, drücken Sie den blauen Button „Meldung absenden“ . Sie können beliebig viele Hinweise verorten. Außerdem können Sie Hinweisen, die andere Teilnehmende abgegeben haben, kommentieren, zustimmen oder diese ablehnen. Benutzen ...
mit einem Linksklick auf eine andere Stelle versetzen. Wenn Sie ihre gewünschte Markierung gesetzt haben, drücken Sie den blauen Button „Meldung absenden“ . Sie können beliebig viele Hinweise verorten. Außerdem können Sie Hinweisen, die andere Teilnehmende abgegeben haben, kommentieren, zustimmen ...
die zu einem Ausfall der Datenlieferung führten, mussten für 2023 Vorjahresdaten verwendet werden. Das betrifft in Sachsen-Anhalt 1 Krankenhaus mit rund 2.000 Patienten. - genau Null oder auf Null geändert 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts / ...
Betriebes der geänderten Anlage, jedoch frühestens nach dreimonatigem Betrieb und spätestens sechs Monate nach der Inbetrieb- nahme sowie anschließend alle 3 Jahre wiederkehrend Messungen durch eine von der zu- ständigen Behörde eines Landes gemäß § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stellen durch- führen ...
......................................................... 116 1.6.016 Anti-Korruption in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen ............ 117 1.6.019 Gesprächsführung für Anti-Korruptionsbeauftragte und Revisoren - erfolgreiche Kommunikation mit Hinweisgebern und zu prüfenden Stellen ...
......................................................... 116 1.6.016 Anti-Korruption in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen ............ 117 1.6.019 Gesprächsführung für Anti-Korruptionsbeauftragte und Revisoren - erfolgreiche Kommunikation mit Hinweisgebern und zu prüfenden Stellen ...