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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 DSG LSA - Durchführung der Aufgaben (1) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ...
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Aktualisiert: 01:45 14.12.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 DSG-LSA - Durchführung der Aufgaben (1) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ...
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Aktualisiert: 01:45 14.12.2025
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Aktualisiert: 01:20 02.06.2024
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Aktualisiert: 11:54 21.06.2024
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dieser Versuch, ist das von einer geeigneten Person oder geeigneten Stelle mit einer Bescheinigung zu bestätigen. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens. Dadurch besteht die Möglichkeit, nach einer Phase des Wohlverhaltens (sechs Jahre ab Eröffnung des Verfahrens) ...
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Aktualisiert: 04:28 16.11.2025
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