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und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) Der Vertragspartner handelt im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung. oder handelt auf Veranlassung oder im wirtschaftlichen Interesse der nachfolgend aufgeführ- ten natürlichen Person (bei mehreren Personen notieren Sie die Daten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF