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stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. (3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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