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Verantwortlich für die Subdomain www.ag-btf.sachsen-anhalt.de: Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Lindenstr. 9 06749 Bitterfeld-Wolfen Telefon: +49 3493 364-0 Telefax: +49 3493 364-165 E-Mail: ag-btf(at)justiz.sachsen-anhalt.de Datenschutzbeauftragter: Richter am Amtsgericht ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
Kontakt per E-Mail Wichtige Informationen für die Kontaktaufnahme per E-Mail Eine E-Mail eröffnet keinen Zugang für formbedürftige, elektronische Erklärungen in Rechtssachen . Es ist nicht zulässig, bei den Gerichten und Gerichtsvollziehern per E-Mail Klage zu erheben, ...
vorstellung, öffentlich-rechtlich erzeugte Geo-, Register-, Sozial-, Umwelt-,Verkehrs-, Wetter- und Wirtschaftsdaten wegen der „Nicht-Rivalität im Konsum“ von ver- schiedenen Akteuren gleichzeitig zu undenkbar vielen Zwecken volkswirtschaftlich nutzen zu lassen [vgl. Richter 2023, Einleitung, Rn. 7, 8]. ...
Gerichten/Organen der DDR bzw. - zuvor - von deutschen Gerichten/Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone) über Freiheitsentziehung und damit die Rehabilitierung durch Gerichtsbeschluss. Die strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen. Für jeden Monat rechtsstaatswidriger ...
des Grundgesetzes bleibt unberührt. (2) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. 23Landesverfassung Sachsen-Anhalt (3) Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (4) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (5) ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
..................................................................................................... 17 G. Bereits begründete Zuständigkeiten .............................................................. 17 H. Richterlicher Bereitschaftsdienst ................................................................... 17 Kapitel II: Besetzungen und Geschäftsaufgaben der Kammern ...
..................................................................................................... 17 G. Bereits begründete Zuständigkeiten .............................................................. 17 H. Richterlicher Bereitschaftsdienst ................................................................... 17 Kapitel II: Besetzungen und Geschäftsaufgaben der Kammern ...