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Als ordentliche Tilgung bezeichnet maneine Form der Tilgung, bei der die Rückzahlung der Kreditsumme planmäßig und gemäß den vereinbarten Konditionen erfolgt. II.6.7) Allgemeine Umlagen an das Land (Finanzkraftumlage) € K 7371 Summe des Schuldendienstes € Schuldendienstquote % Punkte II.7) Latente Risiken II.7.1) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
Format: PDF