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ab 01.02.2025 o betrifft Rinder- und Schweinegülle sowie flüssigen Gärrest o im Zuge der Pflicht zur emissionsärmeren Aufbringung (streifenförmigen bzw. in den Boden) auf Grünland tritt gleichzeitig die Erhöhung der N-Anrechnung (Mindestwirksamkeit) im Jahr des Aufbringens gem. Anlage 3 DüV in Kraft ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:22 28.08.2025
Format: PDF