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und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) nur noch über gemeinsame Anträge in Anspruch genommen werden. Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen – so genannten Collectieven – gestellt. Einzelanträge von Landwirten sind dort nicht mehr möglich. Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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