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Beschäftigten einen Rechtsanspruch für fünf Tage im Jahr auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung. Gemäß § 9 des Bildungsfreistellungsgesetzes ist dem Landtag alle vier Jahre ein Bericht über Inhalte, Formen, Dauer und Teilnehmerstrukturen vorzulegen. Der vorliegende Bericht ist der achte ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 12:31 29.10.2024
Format: Pressemitteilung