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Aktualisiert: 02:25 08.11.2024
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Absatz 3 B Stat G eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder – entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 B Stat G ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. 1 Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften ...
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Aktualisiert: 01:02 30.03.2025
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