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der tatsächlichen Nutzung in Sachsen-Anhalt ist ein Teil dieses gesetzlich festgelegten Auftrages, den Anforderungen vonVerwaltung undWirt- schaft zu entsprechen. Neben den klassischen Nutzern der tatsächlichen Nutzung wie die Grundbuch-, Steu- er- und Statistikverwaltung treten vermehrt – auch wegen ...
Bereich: Geodatenportal
Aktualisiert: 09:32 25.04.2025
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Microsoft Word - 2024.09.26_Verbio Zörbig GmbH_7645.docx Seite 1 von 2 Überwachungsbericht veröffentlicht am: 08.11.2024 Daten Betreiber: Betreiber VERBIO Zörbig GmbH Adresse des Betreibers Thura Mark 20 06780 Zörbig Daten Anlage: Anlagenbezeichnung Anlage zur Behandlung von Abgasen Adresse ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:52 09.11.2024
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Thomas-Müntzer-Straße 41 06406 Bernburg (Saale) Tel: 03471/684 1471 EU-Anmeldung(en) am 1993 EU-Abmeldung(en) am Gewässerkategorie Fließgewässer Standgewässer weitere Beschreibung d. Badegewässers natürlich erheblich verändert künstlich Lage der Überwachungsstelle1 verbale Beschreibung (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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bei dieser Aufsichtsbehörde anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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