Zeitraum: "Letztes Jahr" Entfernen
Krankenversicherung oder selbst beihilfeberechtigt sind. Die Einnahmen vermindern sich bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Beihilfeberechtigten um 15 Prozent und für jedes berücksichtigungsfähige Kind, unabhängig vom Alter, um den steuerlichen Kinderfreibetrag. Bis zum Erreichen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:25 14.02.2025
Format: PDF
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:51 09.12.2025
Format: Seite