Zeitraum: "Letztes Jahr" Entfernen
beschränkt: - Salztor - Markt - Breiteweg - Steinstraße - Elbstraße und in dem in der Anlage beigefügten Lageplan grafisch dargestellt. Eine Überschreitung der in der Allgemeinverfügung festgelegten Öffnungszeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 LÖffZeitG LSA i.V.m. § 3 LÖffZeitG LSA ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:39 24.01.2026
Format: PDF