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Anlage 10 Seite 1 von 15 Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, wenn Sie mit Ihrem beantragten Vorhaben vor der Erteilung einer Fördergenehmigung beginnen. Deren Nichtbeachtung kann dazu führen, dass Ihr Vorhaben ganz oder zumindest ...
unter https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/service/publikationen/taetigkeitsberichte abrufbar. Anlage: Foto (Quelle: Alina Sternke, Staatskanzlei Sachsen-Anhalt) Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
bei dieser Aufsichtsbehörde anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; ...
dargestellt worden. Ausschlaggebend waren meist administrative Interessen, insbesondere die Dokumentation der länd- lichen Besitzverhältnisse und Bodennutzung als Grundlage für die Erhebung der grundherrschaftlichen Einkünfte bzw. Pacht und später auch Steuern. Auch steigen- de Besitzzersplitterung ...
info(at)statistik.sachsen-anhalt.de Inhaltsverzeichnis Hinweise zu den Tabellen Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichproben - Ausstattungsgrad in Sachsen-Anhalt jeweils am 01.01. der Jahre 1993, 1998, 2003, 2008, 2013 und 2018 Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichproben - ...