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nicht gefördert.  Die Fördermaßnahmen werden je zur Hälfte aus Mittel der EU und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Anträge für eine Förderung können bis zum 15. November beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte eingereicht werden.  Weitere Informationen: ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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bauliche Entwicklung i) Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, erneuerbare Energien. Die Entwicklung eines vorhandenen Konzeptes (nicht älter als 4 Jahre) zu einem IGEK ist ebenso zuwendungsfähig. Wer wird gefördert Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden Von der Förderung ausgenommen ...
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