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der Kommune, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass die Vertretung bestimmte Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die in der gesetzlichen Zuständigkeit der Vertretung liegen, berät. Allerdings muss der Antrag von einer näher bestimmten Anzahl ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:08 19.12.2025
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