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mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 144 Absatz 3 SGB IX. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 147 Absatz 1 SGB IX in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 147 Absatz 2 SGB IX sind die Träger der Eingliederungshilfe auskunftspflichtig. Nach § 148 Absatz 1 SGB IX sind die in sich schlüssigen ...
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Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
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