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entsprechend. 2. Teil Zuständigkeit der Kammern § 4 Grundsatz 6 1. Die Kammern sind zur Entscheidung über Klagen und Anträge berufen, die zu den in § 5 aufgeführten Sachgebieten gehören. 2. Das Sachgebiet bestimmt sich nach dem Streitgegenstand der Klage, bei Anträgen nach demjenigen der Hauptsache. 3. ...
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Aktualisiert: 06:12 26.10.2025
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Flurbereinigungsgebietes durch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) als Flurbereinigungsbehörde zusammen mit der Teilnehmergemeinschaft (Gesamtheit der beteiligten Grund- und Gebäudeeigentümer sowie der Erbbauberechtigten) unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ...
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Aktualisiert: 03:11 09.11.2025
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Aktualisiert: 16:57 14.11.2025
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