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Aktualisiert: 23:03 21.08.2025
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ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden (Unabhängigkeit der Rechtsprechung). Urteile und Beschlüsse der Gerichte für Arbeitssachen können daher nur im Instanzenzug angefochten werden, nicht hingegen durch Dienstaufsichtsbeschwerde oder ähnliche Anträge beim Präsidenten oder Direktor des jeweiligen Gerichtes. ...
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