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für alle Beteiligten auf ausschließlich jene Daten möglich ist, die für die Ausführung der Verwaltungsaufgaben jeweils notwendig sind. Die Datenhoheit verbleibt jeweils bei den Schulen, Schulbehörden und Trägern. Dazu wird ein flankierendes Rollenrechtekonzept entwickelt und erprobt. Seit der Vergabe ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:22 28.08.2025
Format: PDF