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Behörde für Sachsen-Anhalt. Für den Antrag ist das Merkblatt "Betriebserlaubnis Einzelapotheke" zu beachten. Sofern bereits eine Erlaubnis für eine oder mehrere Apotheken besteht, ist bei Gründung oder Übernahme einer Filialapotheke (§ 2 Abs. 4 ApoG) das Merkblatt "Betriebserlaubnis Filialapotheke" ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:12 22.02.2026
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