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DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
AUF DER INTERNETSEITE DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
Unterschrift Kosten für anfallende Untersuchungen und Gutachten können vom Land Sachsen-Anhalt nicht übernommen werden. Herausgegeben vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat PM2, Domplatz 2 - 4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391-5676075, Fax: 0391-5676184, E-Mail: ...
Unterschrift Kosten für anfallende Untersuchungen und Gutachten können vom Land Sachsen-Anhalt nicht übernommen werden. Herausgegeben vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat PM2, Domplatz 2 - 4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391-5676075, Fax: 0391-5676184, E-Mail: ...
Zentrum mitten in der Saalestadt entstehen. 200 Millionen Euro soll der Bau nach aktueller Planung kosten, für den Betrieb will der Bund jährlich 40 Millionen Euro bereitstellen. Zurück ...
oder Pellets betroffen waren. Die Preisbremse greift, wenn der tatsächliche Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war; in diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt. Maximal werden 2.000 ...
sich dennoch weiterhin auf Behinderungen einstellen. Gleich am Montag (21.10.) beginnt nun in Schwittersdorf mit der angekündigten Instandsetzung des Durchlasses, durch den der Beesenstedter Graben unter der Naundorfer Straße (L 159) fließt, der zweite Teil der Gesamtmaßnahme (Kosten: rd. 300.000 Euro). ...
Investitionskosten sind landesseitig nicht vorgesehen. Die Kosten können und sollten nicht auf die Nutzer*innen umgelegt werden. Zur Stärkung der Jugendverbandlichen Arbeit bedarf es einer signifikanten Anpassung der Verwaltungsausgaben der Jugendverbände gemäß § 12 SGB VIII. Darüber hinaus empfiehlt der LJHA ...
mit dem Dienstunfall stehen. Hierzu wurde keine Beihilfe nach den Beihilfevorschriften beantragt oder gewährt. Ich habe keine anderweitige Kostenerstattung erhalten und versichere, dieselben Kosten nicht noch einmal im Wege der Beihilfe geltend zu machen. Sofern es sich um Drittschadenshaftung handelt, erkläre ...