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für kirchliche Lehrkräfte im Ev. Religionsunterricht nimmt in der Regel der Anstel- lungsträger (Kirchenkreis oder Landeskirche) wahr, die Fachaufsicht obliegt der/dem für das Gebiet zuständigen Schulbeauftragten.9 Die Dienstaufsicht für Lehrkräfte im Katholischen Religionsunter- richt übernimmt der zuständige ...
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Aktualisiert: 03:56 10.12.2025
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