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Kallus miteinander verbunden (COLLING & SCHRÖDER 2003). Lebensraum und Biologie: V. moulinsiana be- wohnt Sümpfe und Moore, meist an See- und Flussufern vor allem in Niederungen. In Deutsch- land werden überwiegend Feuchtgebiete mit Röh- richten und Großseggenrieden, seltener feuchte bis nasse ...
(Staßfurt), Coll. heiniG (Berlin), Coll. JunG (Athenstedt), Coll. lehMann (Oranienbaum), Coll. Malchau (Schönebeck), Coll. niess (Aulosen), Coll. Pannicke (Leipzig), Coll. richter (Stendal), Coll. schMiedt- chen (Weißandt-Gölzau), Coll. schöne (Dessau), Coll. scholze (Gernrode), Coll. sPrick (Hannover), Coll. ...
Kategorien unter- gliedert. Der Name des Artbeschreibers wird bei Tie- ren in der Regel voll ausgeschrieben. Nur Linnaeus (Linné) wird mit L. und Fabricius mit F. abgekürzt. Bei Pilzen, Algen und Pflanzen werden die Namens- kürzel der entsprechenden Standardwerke (Brummitt & Powell 1992, IPNI) verwendet. ...
Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, ...
der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare ...
ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, ...
umfasst die Grundfläche der gesamten Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll ...
Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche ...
zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens ...