Seite 347 von 457 | ( 4568 Treffer )
Sortieren nach
Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
umfasst die Grundfläche der gesamten Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll ...
anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche ...
der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche ...
zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens ...
Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen ...
der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche ...
ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, ...
ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, ...
Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe ...