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der Anwendungsbereich des IZG LSA prinzipiell eröffnet ist. Der Schutz von sensiblen Daten, z. B. von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder von personenbezogenen Daten, erfolgt über die Ausschlussgründe des Gesetzes (vgl. Nr. 4.2.1. meines I. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit). Ob ein Ausschlussgrund ...
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Aktualisiert: 00:15 08.12.2024
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vertrauen können, dass Sicherheitsfunktionen von Hard- und Software korrekt ausgeführt werden, damit die Vertraulichkeit, die Integrität und die Zurechenbarkeit der Daten gewährleistet sind. Dieses Vertrauen kann insbesondere durch eine datenschutzgerechte Gestaltung der Informationstechnik geschaffen ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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von Individualrechten zu gewährleisten. Die Datenschutzbeauftragten halten insbesondere folgende Änderungen des Gesetzentwurfs für erforderlich: a) Der Umfang der zulässigen Verarbeitung personenbezogener Daten im Post- und Telekommunikationswesen ist im Gesetz selbst festzulegen; lediglich deren konkrete ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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Anforderungen sicherzustellen: Im Bewerbungsverfahren und im Beschäftigungsverhältnis ist die Erforderlichkeit von Eignungstests und medizinischen Untersuchungen vor der Durchführung der jeweiligen Maßnahme zu dokumentieren, sind Datenerhebungen nur zulässig, wenn und soweit diese Daten wegen der Art ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003 14.4 Zwangsvollstreckung gegen die falsche Person Bei jedem Verwaltungshandeln, insbesondere bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, haben öffentliche ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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die Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien und ihre Nutzung präzise und normenklare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Neu ist, daß der Entwurf auch eine Übermittlungsbefugnis des Bundeszentralregisters zur Erteilung von Auskünften an die Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt zur Durchführung von § 2 ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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gleich. Die Anforderungen an eine solche Übermittlung sind zu Recht sehr hoch. Auf Veröffentlichungen im Internet hat jeder Zugriff, der einen Zugang zum Internet hat. Zudem ist zu berücksichtigen, dass einmal im Internet veröffentlichte personenbezogene Daten nicht rückholbar sind. Selbst wenn die Daten ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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wie viele Kommunikationsdaten in der digitalisierten Welt anfallen, welche Begehrlichkeiten diese Daten offensichtlich auch bei Nachrichtendiensten demokratischer Länder wecken und mit welchen weitreichenden Methoden die Nachrichtendienste Informationen erfassen, sammeln und analysieren. Auch die deutschen ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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aus den Personalakten und die anschließende Übermittlung durch Vorlage an die Zeugin beurteilte sich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 DSG-LSA i.V. mit § 56 Abs. 1 BRRG (jetzt § 90 Abs. 1 BG LSA). Danach dürfen Daten von Beschäftigten nur verarbeitet und genutzt werden, wenn dies zur Durchführung personeller Maßnahmen ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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vertrauen können, dass Sicherheitsfunktionen von Hard- und Software korrekt ausgeführt werden, damit die Vertraulichkeit, die Integrität und die Zurechenbarkeit der Daten gewährleistet sind. Dieses Vertrauen kann insbesondere durch eine datenschutzgerechte Gestaltung der Informationstechnik geschaffen ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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