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bei den Gerichten bzw. im Rahmen von Beratungen an der Erstellung von Dienstanweisungen zum datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten bei den Gerichten mitzuwirken. Es lagen bereits Verfügungsentwürfe vor, welche die gesetzlichen Grundlagen differenziert berücksichtigten, so dass ...
Kleincomputer (sog. Wearables) und auf mobilen Endgeräten installierte Anwendungsprogramme (sog. Gesundheits-Apps) sammeln und dokumentieren auswertungsfähige Körperdaten. In der Regel werden diese Daten über das Internet an Hersteller, Internetanbieter und sonstige Dritte weitergeleitet. Die digitale Sammlung ...
von Modernisierungsvorhaben umfassende Systeme der automatisierten Datenverarbeitung eingeführt mit der Folge, daß sensible personenbezogene Daten auch hier in viel stärkerem Maße verfügbar werden als bisher. Sogar die Beauftragung Privater mit der Verarbeitung sensibler Justizdaten wird erwogen. Gerade vor dem Hintergrund ...
V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001 15.4 INPOL-Neukonzeption Die Polizeidienststellen des Bundes und der Länder verarbeiten in erheblichem Umfang personenbezogene Daten zur Kriminalitätsbekämpfung. ...
Artikel 9 - Besondere Verarbeitungsbedingungen (1) Personenbezogene Daten, die von zuständigen Behörden für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Zwecke erhoben werden, dürfen nicht für andere als die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Zwecke verarbeitet werden, es sei denn, ...
Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder c) die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...