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eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. ...
von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern ...
elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. ...