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personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen insbesondere ...
personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen insbesondere ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. ...