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erstmals ein Jahr nach der Betreuerbestellung. Sie werden da- rauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Festsetzung der pauschalen Aufwandsentschädi- gung erlischt, wenn Sie Ihren Antrag nicht jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres einreichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf ...
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Aktualisiert: 04:12 26.01.2025
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Aktualisiert: 06:27 07.11.2025
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Aktualisiert: 06:28 07.11.2025
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