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des Verwaltungsgerichts voll überprüft. Das OVG kann zur Sache weiter aufklären und Beweise erheben. Eine abschließende Entscheidung ergeht entweder in einem besonderen Beschlussverfahren oder, wie bereits beim Verwaltungsgericht, aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil. Nur im letzteren Fall ist das OVG ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:13 22.02.2026
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