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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung § 59 VwVfG - Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:45 14.12.2025
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