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Falls Sie dem Personal in einem Bäderbetrieb angehören und beabsichtigen, die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe abzulegen, können Sie eine Prüfungszulassung bei der jeweiligen zuständigen Stelle nach dem Berufsausbildungsgesetz beantragen. Gemäß § 45 Absatz...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:42 01.08.2025
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