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Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt. (2)    Der Jahresbericht enthält eine Überprüfung der praktischen Anwendung der in Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe l genannten Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren sowie der in Artikel 65 genannten verbindlichen Beschlüsse.   Artikel 70 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:34 08.02.2026
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