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Grundlage der „Landesentwicklung“, nur noch Gegenstand des Landesentwicklungsplans sein. Durch die klare Abgrenzung zwischen den formal-rechtlichen Vorgaben der Planverfahren und -anwendung und den landesplanerischen Vorgaben sollen potenzielle Vollzugsdefizite künftig vermieden werden. Die Einführung ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 12:15 12.08.2025
Format: Pressemitteilung