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vorschreiben, z.B.: Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, Futtermittelgesetz, Gentechnikgesetz, Infektionsschutzgesetz. Die Belastung von Versuchstieren Keinem Tier darf, dem Grundsatz des Deutschen Tierschutzgesetzes (§1) entsprechend, ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden ...
Opferrechte und mögliche Ansprüche von Betroffenen einer Straftat Broschüre "Opferhilfe" herausgegeben © Adobe Stock / Pixabay Opferhilfe Opferhilfe Wegweiser von A wie Anzeige bis Z wie Zeugenbetreuung Informations- ...
die bestehenden Aktivitäten in der Region zu verzahnen. Hier werden z.B. Technologiegeber mit industriellen Bedarfen, Projektideen mit Investoren sowie Start-Ups mit erfahrenen Playern zusammengeführt. Es entsteht ein umfassendes Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Das „House of Transfer“ hat bereits ...
in Verbindung gebracht werden könnten - auch dann, wenn sie in keiner Form je tatbeteiligt sein würden. Zu solchen Auswüchsen gehören z.B.: Die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation (Millionen von Telefon- und Internet-Nutzern als potentiell Verdächtige), Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung ...
Inhalten (Webseiten, KI-Fotos und Deepfakes entschlüsseln) Falsche Kontexte: Techniken zur Aufdeckung von authentischen Fotos/Videos, die in einen irreführenden Zusammenhang gestellt wurden (z. B. durch Rückwärtssuche) Umgang mit komplexer Desinformation Strategien im Umgang mit Verschwörungserzählungen ...
Inhalten (Webseiten, KI-Fotos und Deepfakes entschlüsseln) Falsche Kontexte: Techniken zur Aufdeckung von authentischen Fotos/Videos, die in einen irreführenden Zusammenhang gestellt wurden (z. B. durch Rückwärtssuche) Umgang mit komplexer Desinformation Strategien im Umgang mit Verschwörungserzählungen ...
Opferrechte und mögliche Ansprüche von Betroffenen einer Straftat Broschüre "Opferhilfe" herausgegeben © Adobe Stock / Pixabay Opferhilfe Opferhilfe Wegweiser von A wie Anzeige bis Z wie Zeugenbetreuung Informations- ...
zum Stichtag 31. Dezember als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Statistischen ...
über das Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, ...
zum Stichtag 31. Dezember als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Statistischen ...