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Sachsen-Anhalt zu nutzen: 1. Vordrucke Gläubigern, die eher selten Mahnanträge stellen, steht es frei, dies nach wie vor mit Hilfe eines Papierformulars zu erledigen, das beim Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eingereicht wird. Die Antragsdaten ...
der Landesbeauftragte für den Datenschutz gleichzeitig die zuständige Aufsichtsbehörde. (2) Die Stellungnahme soll auch eine Darstellung der Maßnahmen enthalten, die auf Grund der Beanstandung des Landesbeauftragten für den Datenschutz getroffen worden sind. Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Stellen leiten ...
der Landesbeauftragte für den Datenschutz gleichzeitig die zuständige Aufsichtsbehörde. (2) Die Stellungnahme soll auch eine Darstellung der Maßnahmen enthalten, die auf Grund der Beanstandung des Landesbeauftragten für den Datenschutz getroffen worden sind. Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Stellen leiten ...
mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) werden vom zuständigen Geheimschutzbeauftragten der jeweiligen Beschäftigungsstelle alle erforderlichen Daten zusammengetragen, die es erlauben, darüber zu entscheiden, ob die zu überprüfende Person für die sicherheitsempfindliche Stelle geeignet ist. Dies geschieht nur mit Wissen ...
eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Stelle nach Absatz 1 Satz 1 kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung ...
sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Stelle nach Absatz 1 Satz 1 kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf ...
eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Stelle nach Absatz 1 Satz 1 kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung ...
der Landesbeauftragte für den Datenschutz gleichzeitig die zuständige Aufsichtsbehörde. (2) Die Stellungnahme soll auch eine Darstellung der Maßnahmen enthalten, die auf Grund der Beanstandung des Landesbeauftragten für den Datenschutz getroffen worden sind. Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Stellen leiten ...
I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 4.8. Veröffentlichungspflichten Die öffentlichen Stellen sind nach § 11 IZG LSA verpflichtet, Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe ...
eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Stelle nach Absatz 1 Satz 1 kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung ...