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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 4 IWG - Bearbeitung von Anfragen; Transparenz (1) Über Anfragen auf Weiterverwendung von Informationen entscheidet die öffentliche Stelle innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 4 IWG - Bearbeitung von Anfragen; Transparenz (1) Über Anfragen auf Weiterverwendung von Informationen entscheidet die öffentliche Stelle innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang ...
Nichtamtlicher Text in der in einem Teil des Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 6 VIG - Informationsgewährung (gültig ab 01.09.2012) (1) Die informationspflichtige Stelle kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung ...
Nichtamtlicher Text in der in einem Teil des Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 6 VIG - Informationsgewährung (gültig ab 01.09.2012) (1) Die informationspflichtige Stelle kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung ...
An wen muss der Antrag gerichtet werden? Der Antrag ist an die öffentliche Stelle zu richten, die über die begehrten Informationen verfügt. Nimmt eine private Firma im Auftrag einer Behörde deren Aufgabe wahr, ist die Behörde Ihr Ansprechpartner. Alle Stellen sind verpflichtet, ...
An wen muss der Antrag gerichtet werden? Der Antrag ist an die öffentliche Stelle zu richten, die über die begehrten Informationen verfügt. Nimmt eine private Firma im Auftrag einer Behörde deren Aufgabe wahr, ist die Behörde Ihr Ansprechpartner. Alle Stellen sind verpflichtet, ...
verletzt worden zu sein, kann er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden, wenn er eine Verletzung seiner Rechte durch eine in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle des Bundes bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach diesem Gesetzbuch behauptet, an die nach Landesrecht für die Kontrolle ...
verletzt worden zu sein, kann er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden, wenn er eine Verletzung seiner Rechte durch eine in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle des Bundes bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach diesem Gesetzbuch behauptet, an die nach Landesrecht für die Kontrolle ...
für Ver messung und Geoinformation Sachsen-Anhalt als zu ständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1, §§ 59 und 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. 3. 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5. 2. 2009 (BGBl. I S. 160, 270), folgende ...
gemacht. Seit dem 26. September 2025 gibt es die MLBF. Die MLBF wird in Sachsen·Anhalt in der Stadt Magdeburg arbeiten. Kontakt Sie können Fragen an die MLBF stellen. Sie können einen Brief schreiben. Oder eine E-Mail. Sie können auch anrufen. Hier sind die Kontakt·daten. MLBF c/o Ministerium ...