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(siehe §§ 3 Abs. 2 , 7 Abs. 2 IZG LSA ) zurückziehen (vgl. II. Tätigkeitsbericht, Nr. 7.3 ; anschaulich auch VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014, Az.: 2 K 212.13 m. w. N.). ...
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Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat PM2, Domplatz 2 - 4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391-5676075, Fax: 0391-5676184, E-Mail: mj.bewerbung@sachsen-anhalt.de, Internet: www.justizkarriere.de Hausarztbefund w w w . j u s t i z k a r r i e r e . d e T e il B mailto:mj.bewerbung@sachsen-anhalt.de ...
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Aktualisiert: 23:31 10.02.2026
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werden. Ergänzt werden diese zwölf Förderbereiche durch eine Regio-Netzwerkstelle  (Förderbereich K), die landes- und bundesweit übergreifend unterstützt. Aktuelles Seite 1 von 10 1 2 3 … nächste ©  Kitinut Tum/Canva ...
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Aktualisiert: 00:50 08.02.2026
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und Kommunikationslösungen (ZA PuK)“ mit dem Beschluss B-2024/28-IT in der 44. Sitzung des IT-Planungsrates initiiert. Durch dieses sollen die Anbindung, Authentifizierung und Adressierung von Postfächern und Kommunikationslösungen vereinfacht und Ende-zu-Ende verschlüsselte Lösungskonzepte gezielt gefördert werden. ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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Archiv Seite 10 von 99 vorherige … 9 10 11 … nächste ©  StK 12.11.2021 Ruth Basler erhält Bundesverdienstorden für ihr Engagement für die Belange älterer Menschen Ministerpräsident Dr. Reiner ...
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Aktualisiert: 06:32 28.01.2026
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 23:58 27.01.2026
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 23:58 27.01.2026
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 23:58 27.01.2026
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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