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und bestätigt werden. Frau Schmidt wird gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L der Stufe 1 zugeordnet. Gem. § 15 Abs. 2 TV-L i.V.m. der Anlage B würde Frau Schmidt also im Juli 2023 ein Bruttotabellenentgelt von 2.725,66 € erhal- ten. Da Frau Schmidt aber erst zum 17.07.2023 beginnt, erhält sie gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 20:02 19.11.2025
Format: PDF