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aber ein öffentliches Interesse von erheblichem Gewicht. Dies gibt zudem § 2 Abs. 1 des Gedenkstättenstiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS besonders betont (BVerfG Beschluss vom 23. Februar 2000, 1 BvR 1582/94). Erst ...
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Aktualisiert: 10:12 04.06.2025
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