Zeitraum: "Letzter Monat" Entfernen
Artikel 30 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Verantwortliche diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 31 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 33 - Stellung des Datenschutzbeauftragten (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche sicherstellt, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. (2)    Der Verantwortliche...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 34 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche den Datenschutzbeauftragten mit zumindest folgenden Aufgaben betraut: a)    Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 39 - Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger (1)    Abweichend von Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b und unbeschadet der in Absatz 2 dieses Artikels genannten internationalen Übereinkünfte kann das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorsehen,...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 40 - Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten In Bezug auf Drittländer und internationale Organisationen treffen die Kommission und die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur a)    Entwicklung von Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit, durch die die wirksame...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 41 - Aufsichtsbehörde (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung dieser Richtlinie zuständig sind, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung geschützt werden und der freie Verkehr...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 43 - Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedes Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird, und zwar - vom Parlament; - von der Regierung; - vom Staatsoberhaupt oder - von einer unabhängigen...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 50 - Gegenseitige Amtshilfe (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass seine Aufsichtsbehörden einander maßgebliche Informationen übermitteln und Amtshilfe gewähren, um diese Richtlinie einheitlich durchzuführen und anzuwenden, und treffen Vorkehrungen für eine wirksame Zusammenarbeit. Die Amtshilfe...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite
Artikel 53 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jede natürliche oder juristische Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
Format: Seite