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Landeshauptkasse - Sonderkonto Amtsgericht Eisleben bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Magdeburg Konto-Nr.: 810 015 92 BLZ: 810 000 00 IBAN: DE59810000000081001592 BIC: MARKDEF1810 Bitte geben Sie stets das Geschäftszeichen bzw. Kassenzeichen an, um die Zahlung zuordnen zu können.
Geschichte Amtsgericht Eisleben Am 26.5.1913 wurde das Amtsgericht, nach einer Bauzeit von 2 Jahren, zusammen mit dem neuen Seminargebäude eingeweiht. Damals ragte das Gericht hoch über Eisleben. Die Hauptfront in Richtung Park wird von 2 steilen Giebeln beherrscht, 3 kleinere Giebel teilen die Front...
Artikel 1 - Gegenstand und Ziele (1) Diese Richtlinie enthält Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich...
Artikel 13 - Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche der betroffenen Person zumindest die folgenden Informationen zur Verfügung stellt: a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen,...
Artikel 20 - Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung...
Artikel 21 - Gemeinsam Verantwortliche (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass in dem Fall, dass zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen, sie gemeinsam Verantwortliche sind. Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form ihre jeweiligen...
Artikel 23 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, diese Daten ausschließlich...
Artikel 25 - Protokollierung (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass in automatisierten Verarbeitungssystemen zumindest die folgenden Verarbeitungsvorgänge protokolliert werden: Erhebung, Veränderung, Abfrage, Offenlegung einschließlich Übermittlung, Kombination und Löschung. Die Protokolle über...
Artikel 26 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten. Artikel 25 Inhalt Artikel 27
Artikel 27 - Datenschutz-Folgenabschätzung (1) Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge,...